Gesellschaftsrecht
Ob GesbR, GmbH oder AG: Als erfahrene Kanzlei für Gesellschaftsrecht beraten und begleiten wir unter anderem rund um die Gründung und Umgründung von Gesellschaften.
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften – zum Beispiel, wer welche Rechte und Pflichten hat, wo Verantwortlichkeiten gelagert sind, oder wie in kritischen Situationen verfahren werden soll. Aber auch der Ausschluss von Gesellschaftern stellt regelmäßig eine Herausforderung dar.
Unsere Begleitung umfasst dabei neben der Erledigung erforderlicher Formalitäten und Gründungsmaßnahmen auf Wunsch auch eine grundsätzliche Beratung, etwa hinsichtlich der geeigneten Rechtsform für Ihren Geschäfts- und Unternehmenszweck. Hierzu kann auch die Umwandlung der bestehenden Rechtsform ein geeignetes Mittel sein. Dank langjähriger Kooperation mit einem Notar können wir die dazu erforderlichen Termine besonders effizient gestalten.
Betreiben mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen, fällt bei der Rechtsform häufig die Wahl auf eine Personengesellschaft – sei es eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, eine Offene Gesellschaft (OG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG). Wir beraten über die jeweiligen Vor- und Nachteile und übernehmen auf Wunsch die erforderlichen Gründungsformalitäten.
Insbesondere aus Haftungsgründen entscheiden sich viele Unternehmer für die Gründung einer Kapitalgesellschaft, etwa in Form einer GmbH oder AG. Auch hier beraten wir über die jeweiligen Unterschiede und Besonderheiten und begleiten den gesamten Gründungsprozess.
Ob Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen oder Abspaltung von Unternehmensbereichen: Auch hier sorgt unsere Begleitung für klare und sinnvolle Regelungen, die juristisch wie unternehmerisch überzeugen.