Immobilienrecht
Gerade im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie zahlt sich die Betreuung durch eine seit jeher im Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei aus – etwa in Form maßgeschneiderter Kaufverträge, welche die Interessen unserer Mandanten bestmöglich berücksichtigen und ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleisten. Ebenso beraten und begleiten wir regelmäßig Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, etwa beim Entwickeln objektspezifischer Regelungen oder im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen Miteigentümern.
Sie planen einen Grundstückskauf oder eine Schenkung? Wir setzen die entsprechenden Verträge auf und nehmen Beurteilungen vor.
Gerade Miet- und Pachtverhältnisse sind einer Fülle an gesetzlichen Regelungen unterworfen. Hier konzipieren wir unter anderem Neuverträge, prüfen bestehende Verträge auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtssprechung oder vertreten bei Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Eigentümern.
Ob Kauf einer Eigentumswohnung oder Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft: Wir stellen sicher, dass Ihre Ansprüche gewahrt werden.
Gerade angesichts eines Verkaufs oder einer Erbschaft erweist sich bei Liegenschaften bisweilen eine Teilung als erforderlich. Hier begleiten und betreuen wir eine rechtlich korrekte Teilung, übernehmen die zugehörige Abwicklung im Grundbuch oder bringen bei Bedarf Teilungsklage ein.
Im Rahmen von Immobilientransaktionen übernehmen wir regelmäßig die vorgeschriebene Treuhandschaft. Verkäufer wie Käufer profitieren damit von einem Höchstmaß an Sicherheit.