Verwaltungsrecht
Ob Genehmigung von Betriebsanlagen oder gesetzlich vorgegebene Arbeitszeiten: Unternehmen sind durch zahlreiche Regelungen und Vorgaben des Verwaltungsrechts gebunden.
Mit seinen zahlreichen Unterbereichen – etwa dem Gewerberecht – zählt das Verwaltungsrecht zu den besonders komplexen Rechtsgebieten. Vor diesem Hintergrund ist für Unternehmer die kompetente Betreuung und Begleitung durch eine fachkundige Kanzlei unerlässlich. Hinzu kommt, dass das Einlegen von Rechtsmitteln vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts an besonders restriktive Vorgaben gebunden ist. Wir begleiten Sie im Bewilligungsverfahren oder unterstützen Sie bei der Bekämpfung für Sie nachteiliger Bescheide und Erkenntnisse.
Ob Eröffnung eines Restaurants oder Start einer Produktionseinheit: Wir unterstützen Sie bei der zeitnahen Erlangung von Betriebsanlagengenehmigungen.
Von der Anzeige des Beginns eines Gewerbes bis zur Mitteilung von Änderungen in der Geschäftsführung: Wir unterstützen Unternehmen in sämtlichen gewerberechtlichen Angelegenheiten und erledigen die entsprechenden Formalitäten mit Behörden.
Bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht vertreten wir regelmäßig Unternehmen gegenüber Behörden und Verwaltungsgerichten.
Im Rahmen des Verwaltungsrechts beinhaltet unsere Betreuung und Begleitung insbesondere Fragestellungen und Probleme im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitgesetz (AZG). Zu unseren Tätigkeiten zählt hier unter anderem die Abwehr und Bekämpfung unangemessener Strafbescheide bezüglich der Einhaltung von Arbeitszeiten.